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Steuertipps > Rechtsprechung & Gesetzgebung > Vereinfachung der Besteuerung für Rentner dank dem überarbeiteten deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommen

Vereinfachung der Besteuerung für Rentner dank dem überarbeiteten deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommen

(Stand: 27.04.2015)
 

Frankreich und die Bundesrepublik Deutschland haben ihr gemeinsames Doppelbesteuerungsabkommen durch ein Zusatzabkommen novelliert.

Die Novellierung führt u.a. zu Erleichterungen für Rentner, welche staatliche Renten aus dem jeweils anderen Staat beziehen.

Voraussichtlich ab 2016 werden Rentenzahlungen aus der französischen gesetzlichen Sozialversicherung an in Deutschland ansässige Bezieher ausschließlich in Deutschland besteuert. Entsprechendes gilt für den umgekehrten Fall.

 

Bei die­sem Bei­trag han­delt es sich um einen re­dak­tio­nel­len Text des Re­dak­ti­ons­teams. Die­ser Bei­trag er­setzt keine Be­ra­tung im Rah­men einer Mit­glied­schaft in un­se­rem Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Eine Be­ra­tungs­leis­tung im kon­kre­ten Fall fin­det nur im Rah­men einer Mit­glied­schaft in­ner­halb der Be­ra­tungs­be­fug­nis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.


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