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Vereinfachung der Besteuerung für Rentner dank dem überarbeiteten deutsch-französischen Doppelbesteuerungsabkommen
(Stand: 27.04.2015)
Frankreich und die Bundesrepublik Deutschland haben ihr gemeinsames Doppelbesteuerungsabkommen durch ein Zusatzabkommen novelliert.
Die Novellierung führt u.a. zu Erleichterungen für Rentner, welche staatliche Renten aus dem jeweils anderen Staat beziehen.
Voraussichtlich ab 2016 werden Rentenzahlungen aus der französischen gesetzlichen Sozialversicherung an in Deutschland ansässige Bezieher ausschließlich in Deutschland besteuert. Entsprechendes gilt für den umgekehrten Fall.
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