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Straßenbaubeiträge - Musterklage des BdSt
Mit seiner neuen Musterklage will der BdSt vor dem FG Brandenburg, Az. 3 K 3130/17, prüfen lassen, ob Hauseigentümer die Erschließungsbeiträge für den Straßenausbau von der Steuer absetzen dürfen. Umstritten ist, ob die Erschließungsbeiträge, die Anwohner für die Erneuerung einer Gemeindestraße zahlen müssen, als Handwerkerleistungen in der Einkommensteuererklärung abgesetzt werden können, wenn die Maßnahme von der öffentlichen Hand erbracht und per Bescheid abgerechnet wird.
Die Gemeinde ließ eine Sandstraße ausbauen und beteiligte die Anwohner an den Erschließungskosten. Aufgrund des Vorauszahlungsbescheids mussten die Steuerpflichtigen mehr als 3.000 Euro für den Ausbau der Straße zahlen. Das Ehepaar machte die Kosten als Handwerkerleistung geltend.
Da nur die Arbeitskosten, nicht aber Materialkosten bei der Steuer abgezogen werden dürfen, schätzte die Steuerberaterin die Arbeitskosten auf 50 Prozent. Das Finanzamt erkannte die Erschließungsbeiträge unter Hinweis auf das BMF-Schreiben vom 09.11.2016 nicht an - Maßnahmen der öffentlichen Hand sind nicht nach § 35a EStG begünstigt.
(Stand: 12.10.2017)
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