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Steuertipps > Steuerpflicht & Veranlagung > Steuererklärung abgeben – Online mit Elster oder lieber klassisch in Papierformat?

Steuererklärung abgeben – Online mit Elster oder lieber klassisch in Papierformat?

Durch die Digitalisierung ändert sich so einiges, auch die Abgabemöglichkeiten für die Steuererklärung haben sich erweitert. Früher waren die grünen Formulare des Finanzamtes die einzige Möglichkeit, die Steuererklärung abzugeben. Heute sieht das anders aus.

Was ist ELSTER?

Els­ter ist der Name des bun­des­wei­ten Steu­er­pro­gramms, mit dem seit 1999 Steu­er­er­klä­run­gen on­line ab­ge­ge­ben wer­den kön­nen. Die Nach­fra­ge wuchs seit­dem ste­tig und wird vor­aus­sicht­lich auch wei­ter­hin an­stei­gen. (Quel­le: BIT­KOM)

Ein Grund für den kon­ti­nu­ier­li­chen Wachs­tum ist die viel­fäl­ti­ge Nut­zungs­mög­lich­keit. Els­ter funk­tio­niert auf Lap­top, PC, Ta­blets und Smart­pho­nes ohne In­stal­la­ti­on. Wei­te­re Vor­tei­le und auch ei­ni­ge Nach­tei­le wer­den wei­ter unten er­läu­tert, in der Ge­gen­über­stel­lung von der klas­si­schen „For­mu­lar-Me­tho­de“ und Els­ter.

Formulare für die Steuererklärung – was gibt es zu beachten?

Es hat sich ei­ni­ges ge­än­dert. Lange waren die grü­nen For­mu­la­re des Fi­nanz­am­tes die ein­zi­ge Mög­lich­keit, eine Steu­er­er­klä­rung ab­zu­ge­ben.

In­zwi­schen ist es er­laubt, die For­mu­la­re selbst aus­zu­dru­cken. Farbe und An­zahl der be­druck­ten Sei­ten spie­len keine Rolle, so­lan­ge man sich an die amt­li­chen For­mu­la­re hält.

! Wichtig, die Formulare sollten gut leserlich gedruckt und ausgefüllt werden. Unleserliche Steuererklärungen darf das Finanzamt zurückweisen!

Ei­ni­ge der For­mu­la­re sind von Bun­des­land zu Bun­des­land un­ter­schied­lich ge­stal­tet, doch auch hier ist es egal, wel­ches ver­wen­det wird. Es dür­fen aus­drück­lich auch For­mu­la­re aus einem an­de­ren Bun­des­land ge­nutzt wer­den.

Na­tür­lich kann man auch wei­ter­hin die grü­nen For­mu­la­re beim nächs­ten Fi­nanz­amt ab­ho­len, die dort kos­ten­los zur Ver­fü­gung ge­stellt wer­den.

Wel­che Vor- und Nach­tei­le gibt es bei der di­gi­ta­len Ab­ga­be?

In der nach­fol­gen­den Ge­gen­über­stel­lung haben wir je­weils 2 gra­vie­ren­de Vor- sowie Nach­tei­le der elek­tro­ni­schen Ab­ga­be perEls­ter er­läu­tert.

 

Vor­tei­le

 

Nach­tei­le

 

-Elek­tro­nisch ab­ge­ge­be­ne Steu­er­er­klä­run­gen wer­den von den Fi­nanz­äm­tern be­vor­zugt be­ar­bei­tet.

 

-Über Els­ter ver­schick­te Steu­er­er­klä­run­gen wer­den ge­nau­er über­prüft.

-Durch die elek­tro­ni­sche Da­ten­über­tra­gung ver­rin­gern sich, so­wohl für den Steu­er­pflich­ti­gen als auch für das Fi­nanz­amt, Auf­wand und Ein­ga­be­feh­ler.

 

-Das Fi­nanz­amt for­dert oft nach­träg­lich Be­le­ge an. -> Des­halb immer Be­le­ge auf­he­ben, auch wenn man sie nicht gleich mit ab­ge­ben muss!

 

Fazit & Emp­feh­lung

Letzt­end­lich ist die Ent­schei­dung ab­hän­gig von den in­di­vi­du­el­len Vor­lie­ben eines jeden Steu­er­pflich­ti­gen. Per­so­nen, die schon jah­re­lang ihre For­mu­la­re beim Fi­nanz­amt ab­ho­len und alles hand­schrift­lich aus­fül­len, kön­nen dies auch wei­ter­hin tun. Els­ter rich­tet sich vor allem an eine jün­ge­re Ziel­grup­pe sowie an „tech­ni­kaf­fi­ne“ Steu­er­pflich­ti­ge, die die Mög­lich­keit nut­zen wol­len, über di­ver­se End­ge­rä­te (Lap­top, Smart­pho­ne) ihre Steu­er­an­ge­le­gen­hei­ten zu er­le­di­gen.

Aus Grün­den der Ef­fi­zi­enz sowie aus öko­lo­gi­schen Grün­den über­wie­gen un­se­rer Mei­nung nach die Vor­tei­le der Ab­ga­be per Els­ter ge­gen­über der Ab­ga­be in Pa­pier­form.

 

(Stand: 08.07.2021)

Bei die­sem Bei­trag han­delt es sich um einen re­dak­tio­nel­len Text des Re­dak­ti­ons­teams. Die­ser Bei­trag er­setzt keine Be­ra­tung im Rah­men einer Mit­glied­schaft in un­se­rem Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Eine Be­ra­tungs­leis­tung im kon­kre­ten Fall fin­det nur im Rah­men einer Mit­glied­schaft in­ner­halb der Be­ra­tungs­be­fug­nis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.


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