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Steuertipps > Gesundheit & Leben > Sonderausgabenabzug für Sozialversicherungsbeiträge im Ausland tätiger und in Deutschland wohnender Arbeitnehmer

Sonderausgabenabzug für Sozialversicherungsbeiträge im Ausland tätiger und in Deutschland wohnender Arbeitnehmer

Das BMF nahm am 11.12.2017 Stel­lung zu dem EuGH-Ur­teil vom 22.06.2017 – C-20/16:

Ent­ge­gen der ak­tu­el­len Ge­set­zes­la­ge sind Vor­sor­ge­auf­wen­dun­gen nach § 10 Abs. 1 Num­mer 2, 3 und 3a EStG als Son­der­aus­ga­ben zu be­rück­sich­ti­gen, wenn

  • sol­che Bei­trä­ge in un­mit­tel­ba­rem wirt­schaft­li­chen Zu­sam­men­hang mit in einem Mit­glied­staat der EU/EWR er­ziel­ten Ein­nah­men aus nicht­selb­stän­di­ger Tä­tig­keit ste­hen,
  • diese Ein­nah­men nach einem Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men im In­land steu­er­frei sind,
  • der Be­schäf­ti­gungs­staat kei­ner­lei Abzug der mit den steu­er­frei­en Ein­nah­men in un­mit­tel­ba­rem wirt­schaft­li­chen Zu­sam­men­hang ste­hen­den Bei­trä­ge im Be­steue­rungs­ver­fah­ren zu­lässt und
  • auch das Dop­pel­be­steue­rungs­ab­kom­men die Be­rück­sich­ti­gung der per­sön­li­chen Ab­zü­ge nicht dem Be­schäf­ti­gungs­staat zu­weist.

(Stand: 08.02.2018)

Bei die­sem Bei­trag han­delt es sich um einen re­dak­tio­nel­len Text des Re­dak­ti­ons­teams. Die­ser Bei­trag er­setzt keine Be­ra­tung im Rah­men einer Mit­glied­schaft in un­se­rem Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Eine Be­ra­tungs­leis­tung im kon­kre­ten Fall fin­det nur im Rah­men einer Mit­glied­schaft in­ner­halb der Be­ra­tungs­be­fug­nis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.


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