Instagram Facebook Xing Linkedin Youtube
Smart Navigation
Menü

Sie sind hier: Home > Steuertipps > Einzelansicht

Steuertipps > Gesundheit & Leben > Sind Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, als Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerfrei?

Sind Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht, die vor dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, als Einkünfte aus Kapitalvermögen steuerfrei?

  • Le­bens­ver­si­che­run­gen, die vor dem 01.01.2005 ab­ge­schlos­sen wur­den, sind bei Aus­zah­lung in vol­ler Höhe steu­er­frei, wenn u. a. die Ver­si­che­rungs­sum­me und die Er­trä­ge dar­aus kom­plett und in einem Be­trag aus­ge­zahlt wer­den.
  • Wird bei einer Ren­ten­ver­si­che­rung mit Ka­pi­tal­wahl­recht vom Ka­pi­tal­wahl­recht kein Ge­brauch ge­macht, son­dern die Le­bens­ver­si­che­rung als Leib­ren­te in Form von mo­nat­li­chen Zah­lun­gen aus­ge­zahlt, ist nach Auf­fas­sung der Fi­nanz­ver­wal­tung der Ren­ten­be­zug ins­ge­samt den sons­ti­gen Ein­künf­ten nach § 22 EStG zu­zu­ord­nen und mit dem Er­trags­an­teil zu ver­steu­ern.
  • Die Rich­ter des FG Ba­den-Würt­tem­bergs sind in ihrem Ur­teil vom 17.10.2017, 5 K 1605/16, EFG 2018 S. 1025 der Auf­fas­sung, dass es sich bei den Ren­ten­zah­lun­gen ins­ge­samt um

Ein­künf­te aus Ka­pi­tal­ver­mö­gen han­delt und diese nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG ins­ge­samt steu­er­frei sind.

  • Bei dem BFH ist die Re­vi­si­on mit dem Az. BFH VIII R 4/18 an­hän­gig.

(Stand: 12.05.2019)

Bei die­sem Bei­trag han­delt es sich um einen re­dak­tio­nel­len Text des Re­dak­ti­ons­teams. Die­ser Bei­trag er­setzt keine Be­ra­tung im Rah­men einer Mit­glied­schaft in un­se­rem Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Eine Be­ra­tungs­leis­tung im kon­kre­ten Fall fin­det nur im Rah­men einer Mit­glied­schaft in­ner­halb der Be­ra­tungs­be­fug­nis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.


Rund 1.200 Beratungsstellen bundesweit

Finden Sie Ihre persönliche Lohnsteuerhilfe-Beratungsstelle vor Ort!

Karte und Lupe

Beratungsstellensuche