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Sind Hausanschlusskosten gem. § 35a EStG begünstigt?

Stel­lung­nah­me der OFD Nord­rhein-West­fa­len, 25.11.2016, Kurz­in­for­ma­ti­on ESt Nr. 23/2016

In RdNr. 2 des BMF-Schrei­bens vom 09.11.2016 wird auf­ge­führt, dass der räum­li­che Be­reich, in dem sich der Haus­halt ent­fal­tet, re­gel­mä­ßig durch die Grund­stücks­gren­zen ab­ge­steckt wird, aus­nahms­wei­se aber auch Leis­tun­gen, die jen­seits der Grund­stücks­gren­ze, z. B. auf öf­fent­li­chem Grund, er­bracht wer­den, be­güns­tigt sein kön­nen.

Ur­teil des BFH vom 20.03.2014, VI R 56/12: Be­güns­ti­gung von Auf­wen­dun­gen für den An­schluss eines Grund­stücks an zen­tra­le An­la­gen der Trink­was­ser­ver­sor­gung und Ab­was­ser­ent­sor­gung, auch so­weit sie auf das öf­fent­li­che Ge­län­de vor dem Pri­vat­grund­stück ent­fal­len. Es wird dar­auf hin­ge­wie­sen, dass Leis­tun­gen au­ßer­halb der Grund­stücks­gren­zen nur be­güns­tigt sind, wenn sie im un­mit­tel­ba­rem räum­li­chem Zu­sam­men­hang zum Haus­halt durch­ge­führt wer­den und die­sem die­nen. Ein sol­cher un­mit­tel­ba­rer räum­li­cher Zu­sam­men­hang liegt nur vor, wenn beide Grund­stü­cke eine ge­mein­sa­me Gren­ze haben. 

Damit sind z. B. Ar­beits­kos­ten für den An­schluss des Grund­stücks an das Trink-, Ab­was­ser- und Strom­netz sowie für das Er­mög­li­chen der Nut­zung des Fern­se­hens oder des In­ter­nets auch in­so­weit be­güns­tigt, als sie für Leis­tun­gen auf dem öf­fent­li­chen Ge­län­de vor dem Grund­stück an­fal­len, wenn keine Leis­tung im Rah­men einer Neu­bau­maß­nah­me vor­lie­gen!

Auf­wen­dun­gen für Maß­nah­men, die von der öf­fent­li­chen Hand oder einem von ihr be­auf­trag­ten Drit­ten auf ge­setz­li­cher Grund­la­ge er­bracht und mit dem Haus­ei­gen­tü­mer nach öf­fent­lich-recht­li­chen Kri­te­ri­en ab­ge­rech­net wer­den, sind nicht nach § 35a EStG be­güns­tigt. Ent­spre­chend wer­den „öf­fent­lich-recht­li­che Er­schlie­ßungs­bei­trä­ge”, „öf­fent­lich-recht­li­che Stra­ßen­aus­bau- und -rück­bau­bei­trä­ge” sowie öf­fent­lich-recht­li­che Stra­ßen­rei­ni­gungs­ge­büh­ren („Stra­ßen­rei­ni­gung”) in der An­la­ge 1 zum BMF-Schrei­ben als nicht be­güns­tig­te Auf­wen­dun­gen auf­ge­führt.

(Stand: 07.07.2017)

Bei die­sem Bei­trag han­delt es sich um einen re­dak­tio­nel­len Text des Re­dak­ti­ons­teams. Die­ser Bei­trag er­setzt keine Be­ra­tung im Rah­men einer Mit­glied­schaft in un­se­rem Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Eine Be­ra­tungs­leis­tung im kon­kre­ten Fall fin­det nur im Rah­men einer Mit­glied­schaft in­ner­halb der Be­ra­tungs­be­fug­nis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.


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