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Steuertipps > Gesundheit & Leben > Rückforderung von Altersvorsorgezulage vom Zulagenempfänger bei der Riesterrente

Rückforderung von Altersvorsorgezulage vom Zulagenempfänger bei der Riesterrente

In der Press­mit­tei­lung des BFH vom 29.08.2019 wird auf das Ur­teil vom 09.07.2019, Az. X R 35/17, hin­ge­wie­sen.

Da­nach gilt Fol­gen­des:

Nach Be­en­di­gung und Ab­wick­lung des Al­ters­vor­sor­ge­ver­tra­ges kann die Zen­tra­le Zu­la­gen­stel­le für Al­ters­ver­mö­gen (ZfA) rechts­grund­los ge­leis­te­te Zu­la­gen­be­trä­ge vom Zu­la­gen­emp­fän­ger über den nach § 96 Abs. 1 Satz 1 EStG ent­spre­chend an­zu­wen­den-den § 37 Abs. 2 AO zu­rück­for­dern.

In die­sem Fall ist die An­wen­dung des § 37 Abs. 2 AO nicht durch spe­zi­el­le­re Vor­schrif­ten aus­ge­schlos­sen. § 37 Abs. 2 AO setzt kein Ver­schul­den vor­aus.

(Stand: 11.11.2019)

Bei die­sem Bei­trag han­delt es sich um einen re­dak­tio­nel­len Text des Re­dak­ti­ons­teams. Die­ser Bei­trag er­setzt keine Be­ra­tung im Rah­men einer Mit­glied­schaft in un­se­rem Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Eine Be­ra­tungs­leis­tung im kon­kre­ten Fall fin­det nur im Rah­men einer Mit­glied­schaft in­ner­halb der Be­ra­tungs­be­fug­nis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.


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