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Neues BMF-Schreiben vom 23.10.2017 - § 24b EStG

In diesem umfassenden BMF-Schreiben wird u. a. auf die Berechnung der Höhe des Freibetrags eingegangen.
Siehe auch:
Beispiel:
Die alleinstehende Mutter M bringt im Juni ihr zweites Kind zur Welt. Sie lebt in ihrem Haushalt mit keiner weiteren volljährigen Person zusammen. Für den Veranlagungszeitraum kann M einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 2.048 Euro (1.908 Euro + 240 Euro x 7/12) in Anspruch nehmen.
(Stand: 09.11.2017)
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