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Steuertipps > Familie & Kinder > Neues BMF-Schreiben vom 23.10.2017 - § 24b EStG

Neues BMF-Schreiben vom 23.10.2017 - § 24b EStG

In die­sem um­fas­sen­den BMF-Schrei­ben wird u. a. auf die Be­rech­nung der Höhe des Frei­be­trags ein­ge­gan­gen.

Siehe auch:

http://​www.​bundesfinanzministerium.​de/​Content/​DE/​Downloads/​BMF_​Schreiben/​Steuerarten/​Einkommensteuer/​2017-10-23-entlastungsbetrag-fuer-alleinerziehende.​html

Bei­spiel:

Die al­lein­ste­hen­de Mut­ter M bringt im Juni ihr zwei­tes Kind zur Welt. Sie lebt in ihrem Haus­halt mit kei­ner wei­te­ren voll­jäh­ri­gen Per­son zu­sam­men. Für den Ver­an­la­gungs­zeit­raum kann M einen Ent­las­tungs­be­trag für Al­lein­er­zie­hen­de in Höhe von 2.048 Euro (1.908 Euro + 240 Euro x 7/12) in An­spruch neh­men.      

(Stand: 09.11.2017)

Bei die­sem Bei­trag han­delt es sich um einen re­dak­tio­nel­len Text des Re­dak­ti­ons­teams. Die­ser Bei­trag er­setzt keine Be­ra­tung im Rah­men einer Mit­glied­schaft in un­se­rem Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Eine Be­ra­tungs­leis­tung im kon­kre­ten Fall fin­det nur im Rah­men einer Mit­glied­schaft in­ner­halb der Be­ra­tungs­be­fug­nis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.


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