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Laptop von der Steuer absetzen – Geht das?
In Zeiten der Digitalisierung bieten immer mehr Arbeitgeber ihren Mitarbeitern die Möglichkeit an, im Home-Office zu arbeiten. Allerdings werden nicht immer betriebliche Laptops zur Verfügung gestellt, um der beruflichen Tätigkeit nachzugehen.
Wird der private Laptop auch für berufliche Zwecke genutzt, haben Arbeitnehmer die Möglichkeit, diesen als Werbungskosten in der Steuererklärung anzusetzen.
Für einen Ansatz muss die berufliche Nutzung mindestens 10 % betragen. Bei einer Nutzung von über 90% kann der Laptop inklusive Peripheriegeräte sogar vollständig als Werbungskosten angesetzt werden.
Hinweis:
Zu den Peripheriegeräten zählen Maus, Tastatur, Drucker, Kopfhörer, externe Festplatte u. V. m.
Ermittlung der beruflichen Nutzung eines Laptops
Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten, den Anteil der beruflichen Nutzung des Laptops dem Finanzamt überzeugend darzulegen.
50:50-Anteil:
Ist die Feststellung des beruflichen Nutzungsanteils zu schwierig, so kann die 50:50 Methode verwendet werden. Hierbei werden vom Finanzamt 50% der Kosten als Werbungskosten anerkannt.
Schätzung:
Die berufliche Nutzung des Laptops wird geschätzt. Bei Nachfrage des Finanzamtes muss aber begründet werden, wie die abgegebene Schätzung zustande kommt.
PC-Fahrtenbuch:
Möchte man den genauen Nutzungsanteil seines Laptops herausfinden, ist es sinnvoll, ein „PC-Fahrtenbuch“ zu führen. Dieses wird über drei Monate geführt. Es sollte aufgezeichnet werden, wann, wofür und wie lange der Laptop verwendet wurde.
Höhe des Ansatzes
Seit 01.01.2021 kann der Kaufpreis im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Werbungskosten angesetzt werden. Vorher wurden die Kosten bei einem Kaufpreis von mehr als 800 € netto auf die Nutzungsdauer aufgeteilt.
Beispiel 1:
Ein im März 2021 angeschaffter Laptop kostete 1.000 € inkl. USt. Die berufliche Nutzung wurde mit einem PC-Fahrtenbuch ermittelt und beträgt 80 %. Somit dürfen 80 %, also 800 €, als Werbungskosten angesetzt werden.
Beispiel 2:
Ein im März 2020 angeschaffter Laptop kostete 1.000 € inkl. USt. Die berufliche Nutzung wurde auf 50 % festgelegt. Somit dürfen 50 % der Anschaffungskosten auf drei Jahre verteilt werden und als Werbungskosten angesetzt werden. Der jährliche Ansatz beträgt somit 167 €. Im ersten Jahr muss der Ansatz monatsanteilig erfolgen. Somit können nur 10/12, also rund 139 € angesetzt werden.
(Stand: 16.06.2021)
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