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Steuertipps > Familie & Kinder > Kindergartenbeiträge: Kein Abzug in Höhe steuerfrei gezahlter Arbeitgeberzuschüsse

Kindergartenbeiträge: Kein Abzug in Höhe steuerfrei gezahlter Arbeitgeberzuschüsse

Der BFH hat mit Be­schluss vom 14.04.2021, Az. III R 30/20 ent­schie­den, dass die Kin­der­gar­ten­bei­trä­ge, die als Son­der­aus­ga­ben ab­zieh­bar sind, um die dazu ge­leis­te­ten steu­er­frei­en Ar­beit­ge­ber­zu­schüs­se zu kür­zen sind.

Praxisfall:

Die ver­hei­ra­te­ten Klä­ger wur­den im Streit­jahr 2015 zu­sam­men zur Ein­kom­men­steu­er ver­an­lagt. Sie zahl­ten für die Be­treu­ung der min­der­jäh­ri­gen Toch­ter einen Kin­der­gar­ten­bei­trag in Höhe von 926 €. Der Klä­ger er­hielt zu­gleich von sei­nem Ar­beit­ge­ber einen steu­er­frei­en Kin­der­gar­ten­zu­schuss in Höhe von 600 €. Das Fi­nanz­amt hat die von den Klä­gern mit ihrer Ein­kom­men­steu­er­er­klä­rung in vol­ler Höhe (926 €) gel­tend ge­mach­ten Son­der­aus­ga­ben um den steu­er­frei­en Ar­beit­ge­ber­zu­schuss ge­kürzt. Weder der Ein­spruch noch die Klage vor dem Fi­nanz­ge­richt hat­ten Er­folg.

Der BFH hat die Auf­fas­sung des Fi­nanz­amts und des Fi­nanz­ge­richts be­stä­tigt.

Nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 EStG kön­nen Kin­der­be­treu­ungs­kos­ten und da­durch auch Kin­der­gar­ten­bei­trä­ge unter be­stimm­ten Vor­aus­set­zun­gen als Son­der­aus­ga­ben gel­tend ge­macht wer­den. Nach der ge­setz­li­chen Re­ge­lungset­zen Son­der­aus­ga­ben je­doch Auf­wen­dun­gen vor­aus.

 

Zu­sam­men­fas­sung:

Nach An­sicht des BFH dür­fen als Son­der­aus­ga­ben daher nur sol­che Aus­ga­ben be­rück­sich­tigt wer­den, durch die der Steu­er­pflich­ti­ge tat­säch­lich und end­gül­tig wirt­schaft­lich be­las­tet ist. Wenn der Ar­beit­ge­ber einen steu­er­frei­en zweck­ge­bun­de­nen Ar­beit­ge­ber­zu­schuss zu den Kin­der­be­treu­ungs­kos­ten ge­währt, wird die wirt­schaft­li­che Be­las­tung des Steu­er­pflich­ti­gen in die­sem Um­fang ge­min­dert. Damit wer­den auch un­be­rech­tig­te Dop­pel­be­güns­ti­gun­gen ver­mie­den. Bei ver­hei­ra­te­ten und un­ver­hei­ra­te­ten El­tern­tei­len er­folgt die Kür­zung der Son­der­aus­ga­ben um die steu­er­frei­en Ar­beit­ge­ber­leis­tun­gen glei­cher­ma­ßen.

(Stand: 11.08.2021)

Bei die­sem Bei­trag han­delt es sich um einen re­dak­tio­nel­len Text des Re­dak­ti­ons­teams. Die­ser Bei­trag er­setzt keine Be­ra­tung im Rah­men einer Mit­glied­schaft in un­se­rem Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Eine Be­ra­tungs­leis­tung im kon­kre­ten Fall fin­det nur im Rah­men einer Mit­glied­schaft in­ner­halb der Be­ra­tungs­be­fug­nis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.


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