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Jobticket ab 2019 steuerfrei

Steu­er­frei sind ab Ja­nu­ar 2019 fol­gen­de Zu­schüs­se des Ar­beit­ge­bers, die zu­sätz­lich zum ge­schul­de­ten Ar­beits­lohn zu fol­gen­den Fahr­ten der Mit­ar­bei­tern/-in­nen ge­leis­tet wer­den,

§ 3 Num­mer 15 EStG:

  • Fahr­ten mit öf­fent­li­chen Ver­kehrs­mit­teln im Li­ni­en­ver­kehr zwi­schen Woh­nung und ers­ter Tä­tig­keits­stät­te
  • Fahr­ten zu einem weit­räu­mi­gen Tä­tig­keits­ge­biet
  • Fahr­ten zu einem vom Ar­beit­ge­ber dau­er­haft fest­ge­leg­ten Sam­mel­punkt

Aber: Künf­tig sol­len die steu­er­frei­en Leis­tun­gen für Job-Ti­ckets auf die Ent­fer­nungs­pau­scha­le an­ge­rech­net wer­den!

(Stand: 12.12.2018)

Bei die­sem Bei­trag han­delt es sich um einen re­dak­tio­nel­len Text des Re­dak­ti­ons­teams. Die­ser Bei­trag er­setzt keine Be­ra­tung im Rah­men einer Mit­glied­schaft in un­se­rem Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Eine Be­ra­tungs­leis­tung im kon­kre­ten Fall fin­det nur im Rah­men einer Mit­glied­schaft in­ner­halb der Be­ra­tungs­be­fug­nis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.


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