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Jobticket ab 2019 steuerfrei

Steuerfrei sind ab Januar 2019 folgende Zuschüsse des Arbeitgebers, die zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn zu folgenden Fahrten der Mitarbeitern/-innen geleistet werden,
§ 3 Nummer 15 EStG:
- Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
- Fahrten zu einem weiträumigen Tätigkeitsgebiet
- Fahrten zu einem vom Arbeitgeber dauerhaft festgelegten Sammelpunkt
Aber: Künftig sollen die steuerfreien Leistungen für Job-Tickets auf die Entfernungspauschale angerechnet werden!
(Stand: 12.12.2018)
Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen redaktionellen Text des Redaktionsteams. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Rahmen einer Mitgliedschaft in unserem Lohnsteuerhilfeverein. Eine Beratungsleistung im konkreten Fall findet nur im Rahmen einer Mitgliedschaft innerhalb der Beratungsbefugnis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.
