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Haushaltsnahe Dienstleistungen durch Kinder zugunsten der Eltern
Nimmt ein Kind für einen Elternteil die wöchentliche Wohnungsreinigung vor oder ist es dem Elternteil bei notwendigen Einkäufen behilflich und erstattet der Elternteil dem Kind lediglich die dabei monatlich angefallenen Fahrtkosten i. H. v. 180 Euro, so kann der Elternteil für die Fahrtkostenerstattungen die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen (§ 35a Abs. 2 EStG) nicht in Anspruchnehmen.
Begründung:
Auch das Finanzgericht wies die nach erfolglosem Einspruch eingelegte Klage ab. Zwar sind die ausgeführten Tätigkeiten haushaltsnah, jedoch fehlt es an der erforderlichen Entgeltlichkeit, Urteil des FG des Saarlandes vom 15.05.2019, 1 K 1105/17.
(Stand: 11.11.2019)
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