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Steuertipps > Wohnen & Vermietung > Handwerkerleistungen bei Dichtigkeitsprüfungen

Handwerkerleistungen bei Dichtigkeitsprüfungen

(Stand: 04.03.2015)

In seinem Urteil vom 06.11.2014, VI R 1/13, hat der BFH entschieden, dass nicht nur die Beseitigung bereits eingetretener Schäden oder vorbeugende Maßnahmen zur Schadensabwehr, sondern auch die Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Anlage begünstigt ist.

Deshalb hat er die Kosten für die Dichtigkeitsprüfung einer Abwasserleitung zum Abzug zugelassen. Gleiches müsste für alle regelmäßigen Überprüfungen von Geräten oder Anlagen auf deren Funktionsfähigkeit gelten.

Bei die­sem Bei­trag han­delt es sich um einen re­dak­tio­nel­len Text des Re­dak­ti­ons­teams. Die­ser Bei­trag er­setzt keine Be­ra­tung im Rah­men einer Mit­glied­schaft in un­se­rem Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Eine Be­ra­tungs­leis­tung im kon­kre­ten Fall fin­det nur im Rah­men einer Mit­glied­schaft in­ner­halb der Be­ra­tungs­be­fug­nis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.


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