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Handwerkerleistungen bei Dichtigkeitsprüfungen
(Stand: 04.03.2015)
In seinem Urteil vom 06.11.2014, VI R 1/13, hat der BFH entschieden, dass nicht nur die Beseitigung bereits eingetretener Schäden oder vorbeugende Maßnahmen zur Schadensabwehr, sondern auch die Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Anlage begünstigt ist.
Deshalb hat er die Kosten für die Dichtigkeitsprüfung einer Abwasserleitung zum Abzug zugelassen. Gleiches müsste für alle regelmäßigen Überprüfungen von Geräten oder Anlagen auf deren Funktionsfähigkeit gelten.
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