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Gilt ein schwarzer Anzug für einen Trauerredner als Berufskleidung?
Das FG Berlin-Brandenburg hatte am 29.08.2018, Az. 3 K 3278/15, darüber zu entscheiden, ob ein schwarzer Anzug, schwarze Schuhe, eine schwarze Damenbluse oder schwarzer Damenpullover, die in breiten Kreisen der Bevölkerung auch heute noch zu festlichen Anlässen getragen wird, sowohl bei hauptberuflich tätigen Trauerrednern und Trauerbegleitern als auch bei allen anderen Berufsgruppen keine „typische Berufskleidung”, sondern gewöhnliche bürgerliche Kleidung darstellen.
Entschieden wurde, dass die Ausgaben für die Anschaffung, Änderung, Reparatur und Reinigung dieser Kleidung insgesamt nicht als Betriebsausgaben abziehbar sind.
Der BFH muss in seinem Verfahren VIII R 33/18 klären, ob es sich bei hauptberuflichen Trauerrednern hierbei um typische Berufskleidung handelt.
(Stand: 11.11.2017)
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