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Erstattung der Krankenkassen: Bonusprogramme
(Stand: 11.05.2015)
- Die Krankenkassen haben inzwischen viele Bonus- Gesundheitsprogramme etc. aufgelegt. Die Mitglieder können hier teilweise pro Person mehr als 200 Euro jährlich erhalten. Die Krankenkassen übermitteln diese Zahlungen elektronisch an die Finanzämter. Diese Zahlungen mindern die abzugsfähigen Krankenkassenbeiträge i.R.d. sonstigen Vorsorgeaufwendungen.
- Bitte fragen Sie die Mitglieder ausdrücklich nach diesen Erstattungen. Erfahrungsgemäß sind sich die Steuerpflichtigen nicht über die steuerliche Wirkung dieser Erstattung im Klaren und vergessen daher, Sie darüber in Kenntnis zu setzen.
Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen redaktionellen Text des Redaktionsteams. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Rahmen einer Mitgliedschaft in unserem Lohnsteuerhilfeverein. Eine Beratungsleistung im konkreten Fall findet nur im Rahmen einer Mitgliedschaft innerhalb der Beratungsbefugnis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.