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Steuertipps > Gesundheit & Leben > Erstattung der Krankenkassen: Bonusprogramme

Erstattung der Krankenkassen: Bonusprogramme

(Stand: 11.05.2015)

  • Die Krankenkassen haben inzwischen viele Bonus- Gesundheitsprogramme etc. aufgelegt. Die Mitglieder können hier teilweise pro Person mehr als 200 Euro jährlich erhalten. Die Krankenkassen übermitteln diese Zahlungen elektronisch an die Finanzämter. Diese Zahlungen mindern die abzugsfähigen Krankenkassenbeiträge i.R.d. sonstigen Vorsorgeaufwendungen.
  • Bitte fragen Sie die Mitglieder ausdrücklich nach diesen Erstattungen. Erfahrungsgemäß sind sich die Steuerpflichtigen nicht über die steuerliche Wirkung dieser Erstattung im Klaren und vergessen daher, Sie darüber in Kenntnis zu setzen.

 

Bei die­sem Bei­trag han­delt es sich um einen re­dak­tio­nel­len Text des Re­dak­ti­ons­teams. Die­ser Bei­trag er­setzt keine Be­ra­tung im Rah­men einer Mit­glied­schaft in un­se­rem Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Eine Be­ra­tungs­leis­tung im kon­kre­ten Fall fin­det nur im Rah­men einer Mit­glied­schaft in­ner­halb der Be­ra­tungs­be­fug­nis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.


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