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Steuertipps > Steuerpflicht & Veranlagung > Erhöhung der Tabaksteuer ab 2022

Erhöhung der Tabaksteuer ab 2022

Am 17.08.2021 wurde das Gesetz zur Modernisierung des Tabaksteuerrechts (Tabakmodernisierungsgesetz) im Bundesgesetzblatt verkündet. Es ist am 01.01.2022 und am 01.07.2022 in Kraft getreten. Hierbei geht es sowohl um Anpassungen bei den Besteuerungsgegenständen als auch bei der Höhe des Betrages.

Was ist die Tabaksteuer?

Da die Tabaksteuer nur indirekt von den Verbrauchern getragen wird, ist vielen ihre Existenz nicht bewusst. Dabei macht sie einen Großteil des Verkaufspreises einer Schachtel Zigaretten aus!

Sie gilt als eine der ertragsreichsten Verbrauchssteuern in Deutschland. Im Jahr 2020 machten die 14,7 Milliarden Euro Tabaksteuern etwa 2 % der gesamten Steuereinnahmen der Bundesrepublik aus.

 

Seit 1993 handelt es sich bei der Tabaksteuer um eine harmonisierte Verbrauchsteuer in der Europäischen Union. Aber bereits zuvor wurden in Deutschland Tabakwaren Jahrzehnte lang versteuert.

Die Höhe der Steuer ist abhängig von der Menge in Stück oder Kilogramm und dem sogenannten Kleinverkaufspreis. Diese wird vom Staat erhoben.

Für Zigaretten hat die Steuer bislang 9,82 Cent pro Stück und 21,69 % des Kleinverkaufspreises betragen und für Feinschnitt 48,49 € pro kg und 14,76 % des Kleinverkaufspreises.

 

Schrittweise Erhöhung ab 2022

Einer der Hauptanpassungspunkte ist die schrittweise Erhöhung der Tabaksteuer. In einem Zeitraum von 5 Jahren soll die Tabaksteuer für Zigaretten auf 12,28 Cent je Stück und für Feinschnitt auf 61,58 € pro kg erhöht werden. Zudem soll auch die bestehende Mindeststeuer angepasst werden.

 

Weitere interessante Änderungen im Tabaksteuergesetz

Zudem gibt es auch Änderungen hinsichtlich der Besteuerungsgegenstände:

  1. Liquids in E-Zigaretten unterliegen seit 01.07.2022 der Tabaksteuer. Diese soll bis 2026 0,32 € je ml betragen.
  2. Shisha-Tabak wird nicht mehr nur als Pfeifentabak eingestuft, sondern als Wasserpfeifentabak. Für diesen wurde eine zusätzliche Tabaksteuer eingeführt. Diese beträgt im Jahr 2022 15,00 € je kg und wird bis 2026 auf 23,00 € steigen.
  3. Auch für Heat-not-Burn-Produkte wurde eine zusätzliche Tabaksteuer eingeführt, so dass diese nunmehr wie Zigaretten besteuert werden.

 

(Stand: 20.09.2022)

Bei die­sem Bei­trag han­delt es sich um einen re­dak­tio­nel­len Text des Re­dak­ti­ons­teams. Die­ser Bei­trag er­setzt keine Be­ra­tung im Rah­men einer Mit­glied­schaft in un­se­rem Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Eine Be­ra­tungs­leis­tung im kon­kre­ten Fall fin­det nur im Rah­men einer Mit­glied­schaft in­ner­halb der Be­ra­tungs­be­fug­nis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.


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