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Die vorausgefüllte Steuererklärung VaSt – Wie sie funktioniert und was sie bringt

Wenn die Steuererklärung fällig wird, wiederholt sich alljährlich dieselbe stressige Prozedur: Belege suchen, sammeln und sortieren, Steuer-ID suchen … In all dem Papierchaos verliert man schnell Überblick und auch die Geduld.

Vor diesem Hintergrund will die Finanzverwaltung den Steuerzahlern etwas entgegenkommen. Deshalb gibt es seit 2014 für Steuerpflichtige die Möglichkeit der vorausgefüllten Steuererklärung – kurz VaSt. Sie soll die Erstellung der Einkommensteuererklärung erleichtern.

Die VaSt ist eine Steuererklärung per Elster, bei der persönliche Steuerdaten, die der Finanzverwaltung vorliegen, automatisch in die Formulare eingetragen werden. Die Nutzung ist grundsätzlich immer möglich, lohnt sich aber vor allem für Arbeitnehmer und Rentner.

Wie funktioniert die vorausgefüllte Steuererklärung?

Zunächst muss sich der Steuerpflichtige mit seinem Elster-Zugangsdaten einloggen. Zudem muss der Nutzung der vorausgefüllten Steuererklärung zugestimmt worden sein. Anschließend können dann die persönlichen Steuerdaten aus dem Vorjahr abgerufen werden, die ab etwa Mitte März vorliegen sollten.

 

Folgende Daten stehen zum Abruf bereit:

  • Persönliche Stammdaten
  • Lohnsteuerbescheinigungen und Lohnersatzleistungen
  • Rentenbezugsmitteilungen
  • Bescheinigungen zu Kranken- und Pflegeversicherungen
  • Beiträge zur Riester- und Rürup-Rente

 

Anschließend sollten die vorhandenen Informationen selbstständig überprüft werden. Sind sie korrekt, so können die persönlichen Angaben vom Vorjahr in die aktuelle Steuererklärung übernommen und anschließend um weitere Posten, wie Werbungskosten und Sonderausgaben ergänzt werden.

 

Welche Vor- und Nachteile hat die VaSt?

pro

contra

 
  • Zeit- und Aufwandsersparnis
  • erleichtert die Erstellung der Steuererklärung
  • höhere Transparenz
 
 
  • Steuersparende Daten müssen weiter selbstständig eingetragen werden.
  • Überprüfung erforderlich, ob übermittelte und in die vorausgefüllte Steuererklärung eingebundene Daten tatsächlich richtig sind.
 

Vor- und Nachteile einer vorausgefüllten Steuererklärung

 

(Stand: 10.07.2023)

Bei die­sem Bei­trag han­delt es sich um einen re­dak­tio­nel­len Text des Re­dak­ti­ons­teams. Die­ser Bei­trag er­setzt keine Be­ra­tung im Rah­men einer Mit­glied­schaft in un­se­rem Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Eine Be­ra­tungs­leis­tung im kon­kre­ten Fall fin­det nur im Rah­men einer Mit­glied­schaft in­ner­halb der Be­ra­tungs­be­fug­nis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.


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