Instagram Facebook Xing Linkedin Youtube
Smart Navigation
Menü

Sie sind hier: Home > Steuertipps > Einzelansicht

Steuertipps > Beruf & Ausbildung > Deutschlandticket als Jobticket nutzen: steuerliche Behandlung des Arbeitgeberzuschusses und weitere Vorteile für Arbeitnehmer!

Deutschlandticket als Jobticket nutzen: steuerliche Behandlung des Arbeitgeberzuschusses und weitere Vorteile für Arbeitnehmer!

Seit einiger Zeit ist es da, dass 49 Euro Ticket. Seit dem 01. Mai kann man das Deutschlandticket (= 49 Euro Ticket) erwerben, welches aufgrund der großen Nachfrage nach dem Ende des zeitlich begrenzten 9 Euro Tickets eingeführt wurde. 
Seit es das Ticket auf dem Markt gibt, besteht ebenfalls die Möglichkeit, dass die Arbeitgeber dieses bezuschusst oder direkt als Jobticket für seine Mitarbeitenden erwirbt. Wie dieser Arbeitgeberzuschuss steuerlich behandelt wird und weitere interessante Fakten rund um das Ticket erklären wir Ihnen in diesem Beitrag.

Die Zuschüsse, die der Arbeitgeber im Rahmen des Deutschalandtickets an seien Angestellten zahlt, sind dann steuerfrei, wenn der Zuschuss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet wird. (vgl. § 3 Nr. 15 EStG ) Das gleiche gilt ebenfalls für den Fall, das der Arbeitgeber das Ticket vollständig unentgeltlich seinen Arbeitnehmern überlässt. 

Achtung! Der Arbeitnehmer muss die steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse allerdings auf die als Werbungskosten abziehbaren Fahrtkosten anrechnen. Somit ist die Entfernungspauschale dementsprechend zu kürzen! 

Um doppelt von den steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse zum Deutschlandticket zu profitieren, gibt es noch einen weiteren Spar-Tipp! Wenn der Arbeitgeber das Ticket zu mindestens 25% bezuschusst, werden zusätzlich 5% Rabatt auf den Ausgabepreis. 

Rechenbeispiel: 
Ursprünglicher Preis:                  49,00 €
Arbeitgeberzuschuss: 25%        12,25 €
Zusätzlicher Rabatt:     5%          2,45 €
Tatsächlicher Preis:                    34,30 €  

Dies bedeutet, dass der Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber 25% Zuschuss zahlt, letztendlich nur 34,30 Euro monatlich für das Deutschlandticket zahlen muss. 
Dieser zusätzliche Rabatt ist geplant bis zum Jahresende 2024.
 

FAQ zum Thema: Deutschlandticket (49 Euro Ticket) & Steuern 


Kann der Arbeitgeber das 49 Euro Ticket bezahlen? 

Ja, der Arbeitgeber kann des 49 Euro Ticket bezahlen und des seinen Beschäftigten als Jobticket im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses bereitstellen.

 

Wie kann der Arbeitgeber das Deutschlandticket bezuschussen? 

Der Arbeitgeber kann seinen Mitarbeitenden monatlich im Rahmen der Gehaltsabrechnung einen Arbeitgeberzuschuss auszahlen. Es besteht auch die Möglichkeit, dass er das Ticket direkt seinen Angestellten bereitstellt. 

 

Kann man das 49 Euro Ticket von der Steuer absetzen? 

Ja, wird das 49 Euro Ticket dafür genutzt, dass der Arbeitnehmer in die Arbeit gelangt, so kann es in der Steuererklärung im Rahmen der Werbungskosten angesetzt werden. 
Achtung! Hier ist es allerdings immer sinnvoll auch die Entfernungspauschale auszurechnen und die Höhere Summe in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. 

Hinweis: Für das zeitlich begrenzte 9-Euro-Ticket machte die Finanzverwaltung eine Ausnahme und beanstandete es nicht, wenn die Arbeitgeberzuschüsse während der Gültigkeitsdauer des Tickets im Jahr 2022 über den tatsächlichen Aufwendungen des Arbeitnehmers langen. Diese Ausnahmeregelung gilt voraussichtlich nicht für das 49-Euro-Ticket, da dieses dauerhaft eingeführt wurde.  

(Stand: 23.07.2023)

Bei die­sem Bei­trag han­delt es sich um einen re­dak­tio­nel­len Text des Re­dak­ti­ons­teams. Die­ser Bei­trag er­setzt keine Be­ra­tung im Rah­men einer Mit­glied­schaft in un­se­rem Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Eine Be­ra­tungs­leis­tung im kon­kre­ten Fall fin­det nur im Rah­men einer Mit­glied­schaft in­ner­halb der Be­ra­tungs­be­fug­nis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.


Rund 1.200 Beratungsstellen bundesweit

Finden Sie Ihre persönliche Lohnsteuerhilfe-Beratungsstelle vor Ort!

Karte und Lupe

Beratungsstellensuche