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Der Ausbildungsfreibetrag – Ansatz als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung

Für volljährige, auswärtig untergebrachte Kinder erhalten die Steuerpflichtigen Eltern den Ausbildungsfreibetrag. Er kann in der „Anlage Kind“ eingetragen werden
Der Ausbildungsfreibetrag dient als Entlastung für Steuerpflichtige, die ihr Kind bei einer auswärtigen Ausbildung finanziell unterstützen.
Voraussetzungen
Damit ein Steuerpflichtige Anspruch auf den Ausbildungsfreibetrag hat, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
- Volljähriges Kind (gemäß § 32 IV EstG) – somit noch Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag
- Auswärtig untergebracht
- In einer Ausbildung befindlich
Eine Ausbildung kann in diesem Fall zum Beispiel die Lehre oder ein Studium sein.
Höhe des Ausbildungsfreibetrags
Der Ausbildungsfreibetrag kann jährlich angesetzt werden. Wenn die Voraussetzungen das ganze Jahr über zutreffen, dann in voller Höhe mit 924,00 € (Stand 05/2021).
Sollte eine der oben aufgelisteten Bedingungen in einem oder mehreren Monaten des Veranlagungszeitraums nicht zutreffen, dann wird der Freibetrag monatlich gewährt. Somit läge der mögliche Ansatz pro Monat bei 77,00 € (924,00 € / 12 Monate). Sollten die beiden steuerpflichtigen Eltern getrennt veranlagt sein, so erhält jeder die Hälfte des zustehenden Freibetrags.
Beispiel zur Berechnung des Ausbildungsfreibetrags:
Das Kind der beiden steuerpflichtigen Eheleute erfüllt alle Voraussetzungen von Mai 2021 bis Oktober 2021. Somit besteht anteilig für 6 Monate ein Anspruch auf den Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 462 €.
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