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Steuertipps > Gesundheit & Leben > Altersentlastungsbetrag bei einem Verlustabzug?

Altersentlastungsbetrag bei einem Verlustabzug?

Die Rich­ter des FG Köln haben am 12.12.2018, Az. 10 K 1730/17, dar­über ent­schie­den, dass der Al­ter­s­ent­las­tungs­be­trag i. R. d. Ver­lust­fest­stel­lung auch dann zu be­rück­sich­ti­gen ist, wenn sich hier­durch ein nicht aus­ge­gli­che­ner Ver­lust wei­ter er­höht.

Die Fi­nanz­ver­wal­tung legte eine Re­vi­si­on hier­ge­gen ein – Az. IX R 3/19

Im kon­kre­ten Fall lag eine Zu­sam­men­ver­an­la­gung vor. Die Summe der Ein­künf­te des Ehe­man­nes war auch nach voll­stän­di­ger Ver­rech­nung mit der po­si­ti­ven Summe der Ein­künf­te der Ehe­frau ne­ga­tiv. Der Al­ter­s­ent­las­tungs­be­trag wurde im Ein­kom­men­steu­er­be­scheid be­rück­sich­tigt.

(Stand: 05.04.2019)

Bei die­sem Bei­trag han­delt es sich um einen re­dak­tio­nel­len Text des Re­dak­ti­ons­teams. Die­ser Bei­trag er­setzt keine Be­ra­tung im Rah­men einer Mit­glied­schaft in un­se­rem Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Eine Be­ra­tungs­leis­tung im kon­kre­ten Fall fin­det nur im Rah­men einer Mit­glied­schaft in­ner­halb der Be­ra­tungs­be­fug­nis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.


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