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Steuertipps > Rechtsprechung & Gesetzgebung > Mindestlohnerhöhung und neue Grenze bei Minijobs (& Midijobs) ab 2024

Mindestlohnerhöhung und neue Grenze bei Minijobs (& Midijobs) ab 2024

Aufgrund der andauernden und überdurchschnittlich hohen Inflation wurde nun - anders als ursprünglich geplant - auch für 2024 und 2025 eine Mindestlohnerhöhung beschlossen. Im Zuge dessen ändern sich auch die jeweiligen Verdienstgrenzen für Mini- und Midijobs.

 

Seit dem 01.01.2024 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,41 € (vorher 12,00 €). Durch diese Erhöhung verschiebt sich auch die Geringfügigkeitsgrenze nach oben.

Was ist die Geringfügigkeitsgrenze?

Die Geringfügigkeitsgrenze gibt an, wie viel man im Rahmen eines Minijobs monatlich maximal verdienen darf. Sie ist an den Mindestlohn gekoppelt, da sie sich an einer Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zu Mindestlohnbedingungen orientiert.

Durch die Anhebung des Mindestlohns erhöht sich also ab dem 01.01.2024 auch die Verdienstgrenze für Minijobs von bisher 520 € auf 538 € monatlich.

 

Gleiches gilt auch für Midijobs. Hier schließt die untere Verdienstgrenze mit 538,01 € monatlich direkt an die Geringfügigkeitsgrenze an. Der Übergangsbereich endet weiter - wie zum 01.01.2023 beschlossen - bei 2.000 €.

 

Ausblick auf die Mindestlohnerhöhung und ihre Folgen ab 2025

Die Erhöhungen für 2025 stehen ebenfalls fest: Der Mindestlohn wird ab dem 01.01.2025 auf
12,82 € angehoben. Folglich erhöht sich die Grenze für Minjobber auf 556 € monatlich. Damit liegen die Verdienstgrenzen des Midijobs dann bei 556,01 € am unteren und weiterhin bei 2.000 € am oberen Ende.

 

(Stand: 28.02.2024)

Bei die­sem Bei­trag han­delt es sich um einen re­dak­tio­nel­len Text des Re­dak­ti­ons­teams. Die­ser Bei­trag er­setzt keine Be­ra­tung im Rah­men einer Mit­glied­schaft in un­se­rem Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Eine Be­ra­tungs­leis­tung im kon­kre­ten Fall fin­det nur im Rah­men einer Mit­glied­schaft in­ner­halb der Be­ra­tungs­be­fug­nis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.


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