Telefonkosten bei längerer Auswärtstätigkeit als Werbungskosten abzugsfähig
Der BFH hat in seinem Urteil vom 05.07.2012 - VI R 50/10; veröffentlicht am 12.12.2012, im Fall eines Marinesoldaten während des Einsatzes auf See entschieden, dass Kosten für Telefongespräche, die während einer Auswärtstätigkeit von mindestens einer Woche Dauer anfallen, als Werbungskosten abzugsfähig sind. Dem Urteil lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger war auf einer Fregatte eingesetzt.