Aufwendungen für Präimplantationsdiagnostik als außergewöhnliche Belastungen
Der BFH hat mit Urteil vom 29.02.2024, Az. VI R 2/22 entschieden, dass Aufwendungen, die einer gesunden Steuerpflichtigen für eine durch eine Krankheit des Partners veranlasste Präimplantationsdiagnostik (PID) entstehen, als außergewöhnliche Belastungen abziehbar sein können.