Polizeibeamte im Streifendienst
Der BFH hatte in seinem Beschluss vom 09.11.2015, Az.: VI R 8/15 darüber zu entscheiden, ob bei einem Polizeibeamten im Streifendienst Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwendungen anzuerkennen sind. Diesem Verfahren liegt ein Sachverhalt aus den Veranlagungszeiträumen 2011 und 2012 zugrunde. Das Urteil ist daher auch nur für Kalenderjahre bis einschließlich 2013 anzuwenden. Wichtig: Ab dem VZ 2014 gilt das neue Reisekostenrecht.…

