Vorläufigkeitsvermerk – Bonusprogramme der Krankenkassen
Mit dem BMF-Schreiben vom 05.11.2015 wurde für die VZ ab 2010 ein Vorläufigkeitsvermerk hinsichtlich der Kürzung der Beiträge zur Basiskrankenversicherung i.S.d. § 10 Abs.1 Nr.3 Bstb. a EStG um Bonuszahlungen der Krankenkasse für gesundheitsbewusstes Verhalten aufgenommen. Dies betrifft Beiträge i.S.d. § 10 Abs.1 Nr.3 Bstb. a EStG, die um Beitragserstattungen, Prämienzahlungen oder Bonuszahlungen einer gesetzlichen…