Fahrtkostenersatz als Kinderbetreuungskosten?
Das FG Baden-Württemberg hat in seinem Urteil vom 09.05.2012 - 4 K 3278/11; Revision zugelassen, den Fahrtkostenersatz als Kinderbetreuungskosten anerkannt, wenn er bei ansonsten unentgeltlicher Kinderbetreuung an die Oma der Kinder gezahlt wird. Das Urteil erging zu dem VZ 2008. Es ist sinngemäß jedoch auch auf die Sachverhalte ab 2009 anzuwenden. Die Richter argumentierten wie folgt: Im Streitfall sind die Voraussetzungen für das…