Steueransprüche verjähren nicht am Wochenende
Fällt das Jahresende auf einen Sonntag, einen gesetzlichen Feiertag oder einen Samstag, endet die grundsätzlich vierjährige Festsetzungsfrist für Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis erst mit Ablauf des nächstfolgenden Werktags, wie der Bundesfinanzhof (BFH) mit Urteil vom 20.01.2016 (VI R 14/15) entschieden hat. Die Entscheidung ist v.a. von Bedeutung für Steuerpflichtige, insbesondere diejenigen Arbeitnehmer, die nicht zur…