Zahlungen an den Förderverein einer Schule können Schulgeld darstellen
Das Finanzgericht Münster hat mit Urteil vom 25.10.2023, Az. 13 K 841/23 E, entschieden, dass Zahlungen an einen Förderverein, der die Gelder an einen Schulträger zur Finanzierung einer Schule weiterleitet, die von den eigenen Kindern besucht wird, Schulgelder i. S. d. § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG darstellen können.