Vermögensverlust durch Schockanruf: Betrugsfall steuerlich absetzbar?
Das Finanzgericht Münster hat mit Urteil vom 02.09.2025, Az. 1 K 360/25 E entschieden, dass Vermögensverluste aus einem Trickbetrug, bei dem einem älteren Menschen durch die Täter am Telefon eine Notlage eines nahen Angehörigen vorgetäuscht wird, nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind.










