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Bewerbungskosten pauschal 100 Euro
(Stand: 03.01.2015)
- Das FG Köln hat in seinem Urteil vom 16.01.2013, 3 K 2008/07, EFG 2014 S. 451 bei einem Diplomkaufmann neben seinen nachgewiesenen Inseratskosten zusätzlich pauschal 100 Euro für Material- und Fahrtkosten für seine Bewerbungen als angestellter Steuerberater anerkannt.
- Nun muss der BFH darüber entscheiden - Az. der Revision: VIII R 64/13.