Entlastungsbetrag für Alleinerziehende – was gilt im Jahr der Trennung und bei Heirat?
Wer seine Kinder allein erzieht, kann von der Summe der Einkünfte den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gemäß § 24b EStG abziehen. Laut dem Einkommensteuergesetz müssen dafür folgende Voraussetzungen gegeben sein: