Zuzahlung zum Firmenwagen mindern den geldwerten Vorteil!
In seinem ersten Urteil vom 30.11.2016, Az. VI R 2/15, hat der BFH seine Rechtsprechung nun dahingehend geändert, dass nicht mehr nur ein pauschales Nutzungsentgelt, sondern auch einzelne, individuelle Kosten des Arbeitnehmers bei Anwendung der 1 %-Regelung steuerlich zu berücksichtigen sind.