Besteuerung von Lohnersatzleistungen bei rückwirkender Umwandlung in Rente
Erhalten Arbeitnehmer aufgrund von Krankheit Lohnersatzleistungen, wie z. B. Krankengeld, und wird dieses später rückwirkend in eine Rente umgewandelt, so wird das Krankengeld mit den Rentenzahlungen verrechnet. Daher müssen die Steuerbescheide der Vorjahre geändert werden.