Abschreibung der Einbaumöbel – der BFH muss entscheiden
Die Richter des FG Schleswig-Holstein haben in ihrem Urteil vom 28.1.2015 - 2 K 101/13 entschieden, dass Einbaumöbel steuerrechtlich jeweils getrennt voneinander zu beurteilen sind. Das Aktz. der Revision vor dem BFH lautet: IX R 14/15 Aufwendungen für Spüle und Herd sind als unselbständige Bestandteile des Gebäudes anzusehen und stellen sofort abzugsfähige Erhaltungsaufwendungen dar, wenn sie vorhandene Gebäudebestandteile ersetzen. …