Steuerermäßigung für die Inanspruchnahme haushaltsnaher Dienstleistungen durch Mieter
Der BFH hat mit Urteil vom 20.04.2023, Az. VI R 24/20 entschieden, dass Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gemäß § 35a EStG von Mietern steuermindernd geltend gemacht werden können, auch wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben.