Identifikationsnummer bei Unterhaltsaufwendungen
Aufwendungen für den Unterhalt von Personen können ab dem Veranlagungszeitraum 2015 nur noch dann als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden, wenn der Unterhaltsleistende die steuerliche Identifikationsnummer der unterhaltenen Personen angibt. Dazu müssen diese dem Leistenden die ihnen erteilten...