Deutsche Rentner in Spanien - Besteuerungsrecht und Kontrollmitteilungen
Nach dem bisherigen Doppelbesteuerungsabkommen aus dem Jahre 1966 mussten deutsche Rentner, die in Spanien leben, dort ihre deutsche Rente versteuern. Die sogenannte „Residencia“ muss jeder beantragen, der sich in Spanien mehr als 183 Tage aufhält. Residente sind in Spanien voll steuerpflichtig und müssen dieselbe Steuer wie die spanischen Bürger bezahlen. Ausgenommen sind die deutschen Beamtenpensionäre, denn ihre Pension wird nach DBA…