Neues BMF-Schreiben vom 23.10.2017 - § 24b EStG
In diesem umfassenden BMF-Schreiben wird u. a. auf die Berechnung der Höhe des Freibetrags eingegangen. Beispiel: Die alleinstehende Mutter M bringt im Juni ihr zweites Kind zur Welt. Sie lebt in ihrem Haushalt mit keiner weiteren volljährigen Person zusammen. Für den Veranlagungszeitraum kann M einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 2.048 Euro (1.908 Euro + 240 Euro x 7/12) in Anspruch nehmen.