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09.11.2017
Familie & Kinder

Neues BMF-Schreiben vom 23.10.2017 - § 24b EStG

In diesem umfassenden BMF-Schreiben wird u. a. auf die Berechnung der Höhe des Freibetrags eingegangen. Beispiel: Die alleinstehende Mutter M bringt im Juni ihr zweites Kind zur Welt. Sie lebt in ihrem Haushalt mit keiner weiteren volljährigen Person zusammen. Für den Veranlagungszeitraum kann M einen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende in Höhe von 2.048 Euro (1.908 Euro + 240 Euro x 7/12) in Anspruch nehmen.

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26.03.2015
Familie & Kinder

Kein Abgeltungssteuersatz bei verzinslichem Ehegattendarlehen erst bei finanziellem Abhängigkeitsverhältnis

Mit Urteil vom 28.01.2015 (VIII R 8/14) hat der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden, dass die Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 32d Abs. 1 EStG in Höhe von 25 % (sog. Abgeltungssteuersatz) bei der Gewährung von Darlehen zwischen Ehegatten ausgeschlossen ist, sofern zwischen den Ehegatten ein finanzielles Abhängigkeitsverhältnis besteht. Erst aufgrund des finanziellen…

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28.01.2015
Familie & Kinder

Identifikationsnummer bei Unterhaltsaufwendungen

Aufwendungen für den Unterhalt von Personen können ab dem Veranlagungszeitraum 2015 nur noch dann als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden, wenn der Unterhaltsleistende die steuerliche Identifikationsnummer der unterhaltenen Personen angibt. Dazu müssen diese dem Leistenden die ihnen erteilten...

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