Nachträgliche Berücksichtigung von Werbungskosten nach Eintritt der Festsetzungsverjährung
In einem vom BFH kürzlich entschiedenen Fall hatte die Klägerin 2005 bis 2007 eine berufliche Erstausbildung absolviert und erst 2012 Erklärungen zur Einkommensteuer sowie Erklärungen zur gesonderten Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs für diese Jahre eingereicht. Die Klägerin machte für den Zeitraum 2005 – 2007 insgesamt ca. 17.000 Euro Berufsausbildungskosten als vorab entstandene Werbungskosten bei den Einkünften aus…