Steuererklärung fehlerhaft – Was tun?
Wenn der Steuerbescheid zu Ungunsten des Steuerpflichtigen von der Erklärung abweicht, wird selbstverständlich Einspruch eingelegt. Weicht der Steuerbescheid jedoch zu Gunsten des Steuerpflichtigen von der Erklärung ab, gibt es zwei Alternativen: Wenn der Fehler dem Steuerpflichtigen selbst oder seinem steuerliche Berater, z.B. bei den Einnahmen durch einen Zahlendreher, z.B. von 3.400 Euro anstelle von 4.300 passiert…

