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Wie können Kinder in der Steuererklärung berücksichtigt werden?
Kinder im Sinne des § 32 Abs. 1 - 4 EStG sind:
- Kinder, die im ersten Grad mit dem Steuerpflichtigen verwandt sind oder Pflegekinder
- Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bis zum Monat, in dem das 18. Lebensjahr vollendet wird)
- Ausnahmen: Berücksichtigung als Kind, obwohl das 18. Lebensjahr bereits vollendet ist:
- Das 21. Lebensjahr ist noch nicht vollendet und es liegt kein Beschäftigungsverhältnis vor (bei Agentur für Arbeit als arbeitssuchend gemeldet)
- Geistige, körperliche oder seelische Behinderung des Kindes, die vor dem 25. Lebensjahres eingetreten ist (auch Suchtkrankheiten)
- Nach Erstausbildung/-studium, wenn das Kind keiner Erwerbstätigkeit nachgeht
- Berücksichtigung als Kind unter folgenden Voraussetzungen, sofern das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet ist:
- Kind befindet sich in Ausbildung
- Übergangszeit von max. 4 Monaten zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder zwischen einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung des gesetzlichen Wehr- oder Zivildienstes
- Tätigkeit als Entwicklungshelfer, Wehr- oder Zivildienst
- Kind absolviert ein freiwilliges soziales Jahr oder freiwilliges ökologisches Jahr
- Berufsausbildung kann mangels Ausbildungsplatz nicht angetreten werden
Kindergeld oder Kinderfreibetrag
Das Kindergeld und der Kinderfreibetrag sind zwei Varianten, um Familien mit Kindern finanziell zu unterstützen. Man kann allerdings nur eine der beiden Varianten in Anspruch nehmen. Welche Variante für den Einzelfall besser ist, prüft das Finanzamt mit der sogenannten Günstigerprüfung.
Der Unterschied der beiden Varianten ist, dass das Kindergeld dem Elternteil monatlich ausgezahlt wird und der Kinderfreibetrag lediglich bei Abgabe der Steuererklärung die Höhe der Einkommensteuer verringert.
Höhe des Kindergeldes
Kinder | ab 01.01.2020 | ab 01.01.2021 |
1. und 2. Kind | 204 € | 219 € |
3. Kind | 210 € | 225 € |
ab 4. Kind | 235 € | 250 € |
Kinderfreibetrag
- Freibetrag für jedes zu berücksichtigende Kind in Höhe von 2.586 € und
- Freibetrag für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf in Höhe von 1.320 €
- Bei Zusammenveranlagung verdoppeln sich diese Beträge, wenn das Kind zu beiden Ehegatten in einem Kindschaftsverhältnis steht.
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende gem. § 24b EStG
Siehe Steuertipp "Alleinerziehend? So können Sie Steuern sparen!"
Sonderausgaben § 10 EStG
Kinderbetreuungskosten gem. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG
Zwei Drittel der Kosten, die für die Betreuung Ihrer Kinder anfallen, können als Sonderausgaben in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Dabei können maximal 4.000 € je Kind berücksichtigt werden.
Voraussetzungen:
- eigenes Kind oder Pflegekind
- zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörendes Kind
- Kind darf das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder kann sich wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung, die vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist, nicht selbst unterhalten.
- es liegen Rechnungen für die Betreuung vor
- Zahlungsnachweis auf das Konto des Leistungserbringers
Dies gilt nicht für Aufwendungen für Unterricht, Vermittlung besonderer Fähigkeiten sowie für sportliche und andere Freizeitbetätigungen.
Privat finanzierte Schule gem. § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG
Falls Aufwendungen für die Privatschule Ihres Kindes anfallen, können Sie 30 % des Schulgeldes, jedoch maximal 5.000 € je Kind, in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen.
Voraussetzungen:
- Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag
- Abschluss an einer Ausländischen Schule (EU- und EWR-Staaten) muss von deutscher Behörde als gleichwertig anerkannt werden
Nicht absetzbar sind Aufwendungen für Beherbergung, Verpflegung und Betreuung.
Video: Kinderbetreuungskosten absetzen – Was gilt?
Außergewöhnliche Belastungen § 33a Abs. 2 EStG
Unter gewissen Voraussetzungen können Eltern auch einen Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 € in Anspruch nehmen.
Voraussetzungen:
- Kind muss das 18. Lebensjahr vollendet haben
- Anspruch auf Kindergeld oder Kinderfreibetrag
- Unterbringung des Kindes außerhalb der Wohnung der Eltern
- Kind befindet sich in einer Ausbildung oder in einem Studium
- Gewährung, wenn Kosten entstanden sind
Wenn diese Voraussetzungen nicht das gesamte Jahr gegeben sind, ist der Betrag zu zwölfteln, wobei jeder volle Monat berücksichtigt wird.
Wie werden Kinder außerhalb der Steuererklärung finanziell gefördert?
Zum einen wirken sich Kinder auch im Bereich der Riester Rente durch die sogenannte Kinderzulage aus. Hierbei wird für jedes kindergeldberechtigte Kind eine pauschale Kinderzulage gezahlt. Diese beträgt 185 € für Kinder, die vor 2008 geboren wurde, und 300 € für Kinder, die ab dem 01.01.2008 geboren sind.
Zudem gibt es für Familien mit kleinem Einkommen zusätzlich zum Kindergeld noch den Kinderzuschlag. Diesen können Eltern allerdings nur bekommen, wenn sie genug für sich selbst verdienen, aber das Einkommen nicht oder nur knapp für ihre gesamte Familie reicht.
(Stand: 10.09.2020)
Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen redaktionellen Text des Redaktionsteams. Dieser Beitrag ersetzt keine Beratung im Rahmen einer Mitgliedschaft in unserem Lohnsteuerhilfeverein. Eine Beratungsleistung im konkreten Fall findet nur im Rahmen einer Mitgliedschaft innerhalb der Beratungsbefugnis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.