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Mutterschaftsgeld – Anspruch, Dauer und Berechnung

Zum Schutz der Frauen in der fortschreitenden Schwangerschaft und nach der Geburt des Kindes hat der Gesetzgeber den allseits bekannten Mutterschutz eingeführt. In dieser Zeit müssen Frauen nicht arbeiten, erhalten aber dennoch ihr „Gehalt“. So soll verhindert werden, dass Frauen finanzielle Einbußen verzeichnen.

Anspruch und Dauer des Mutterschutzes:

Einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben alle Frauen in Mutterschutz. Dieser beginnt 6 Wochen vor der Geburt und endet 8 Wochen nach der Geburt.

Bei Frühgeburten verlängert sich diese Frist auf 12 Wochen nach der Geburt, genau wie bei Mehrlingsgeburten und Kindern mit Behinderung.

Schon gewusst? Auch Minijobberinnen erhalten während der Mutterschutzfristen Mutterschaftsgeld! Die Höhe ist von der Art der Krankenversicherung abhängig.

Wie errechnet sich das Mutterschaftsgeld?

Das Mutterschaftsgeld entspricht dem durchschnittlichen Nettoverdienst der letzten drei Monate. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt höchstens 13 Euro Mutterschaftsgeld aus. Der Differenzbetrag, um auf das gewöhnliche tägliche Arbeitsentgelt zu kommen, wird durch den Arbeitgeberzuschuss ausgeglichen.

Beispiel: Eine Schwangere erhält vor Beginn der Schutzfrist ein durchschnittliches Nettogehalt von 50 € pro Tag. Die Krankenkasse zahlt somit täglich 13 € und der Arbeitgeber 37 €.

Hinweis:
Das Mutterschaftsgeld und der Arbeitgeberzuschuss sind steuerfrei, unterliegen jedoch dem Progressionsvorbehalt. Somit muss eine Steuererklärung verpflichtend abgegeben werden.

Wie wird das Mutterschaftsgeld berechnet? Einfach erklärt:

(Stand: 31.03.2023)

Bei die­sem Bei­trag han­delt es sich um einen re­dak­tio­nel­len Text des Re­dak­ti­ons­teams. Die­ser Bei­trag er­setzt keine Be­ra­tung im Rah­men einer Mit­glied­schaft in un­se­rem Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Eine Be­ra­tungs­leis­tung im kon­kre­ten Fall fin­det nur im Rah­men einer Mit­glied­schaft in­ner­halb der Be­ra­tungs­be­fug­nis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.


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