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Steuertipps > Anlage & Sparen > Kein Werbungskostenabzug bei Kapitalerträgen

Kein Werbungskostenabzug bei Kapitalerträgen

(Stand: 13.04.2015)

  • Seit der Einführung der Abgeltungssteuer ist Werbungskostenabzug grundsätzlich versagt.
     
  • Strittig war nun, ob die tatsächlich entstandenen Werbungskosten dann abzugsfähig sind, wenn der Steuerpflichtige die Günstigerprüfung beantragt und der individuelle Steuersatz unter Berücksichtigung nur des Sparer-Pauschbetrags unter 25% liegt?
     
  • Der BFH hat in seinem Urteil vom 28.01.2015 - VIII R 13/13 entschieden, dass ein Werbungskostenabzugsverbot bei den Kapitalerträgen auch in diesen Fällen gilt.

 

 

Bei die­sem Bei­trag han­delt es sich um einen re­dak­tio­nel­len Text des Re­dak­ti­ons­teams. Die­ser Bei­trag er­setzt keine Be­ra­tung im Rah­men einer Mit­glied­schaft in un­se­rem Lohn­steu­er­hil­fe­ver­ein. Eine Be­ra­tungs­leis­tung im kon­kre­ten Fall fin­det nur im Rah­men einer Mit­glied­schaft in­ner­halb der Be­ra­tungs­be­fug­nis gemäß § 4 Nr. 11 StBerG statt.


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