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Kein Werbungskostenabzug bei Kapitalerträgen
(Stand: 13.04.2015)
- Seit der Einführung der Abgeltungssteuer ist Werbungskostenabzug grundsätzlich versagt.
- Strittig war nun, ob die tatsächlich entstandenen Werbungskosten dann abzugsfähig sind, wenn der Steuerpflichtige die Günstigerprüfung beantragt und der individuelle Steuersatz unter Berücksichtigung nur des Sparer-Pauschbetrags unter 25% liegt?
- Der BFH hat in seinem Urteil vom 28.01.2015 - VIII R 13/13 entschieden, dass ein Werbungskostenabzugsverbot bei den Kapitalerträgen auch in diesen Fällen gilt.
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