Straßenbaubeiträge - neues Verfahren vor dem BFH zu § 35a EStG

Strittig ist, ob die Kosten für Baumaßnahmen vor dem Haus als Handwerkerleistungen abgesetzt werden dürfen. Das FG Nürnberg hat die Kosten im Urteil vom 24.06.2015 anerkannt. Die Finanzverwaltung hingegen berücksichtigt die Arbeitskosten für solche Baumaßnahmen nicht bei der Steuer.
Der BFH muss jetzt über die vom Bund der Steuerzahler unterstützte Klage entscheiden:
Das Az. der Revision lautet VI R 50/17.
(Stand: 11.04.2018)