Steuerfreie Sonderzahlungen für Arbeitnehmer aufgrund der Corona-Krise

In einer Pressemitteilung vom 03.04.2020 teilt das BMF folgendes mit:
Sonderzahlungen für Beschäftigte bis zu einem Betrag von 1.500 Euro im Jahr 2020 werden steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt.
Zahlen Arbeitgeber ihren Beschäftigten für ihr Engagement in der Corona-Krise eine Belohnung, können diese steuerfrei ausbezahlt werden oder als Sachleistung gewährt werden.
Von dieser Regelung werden alle Zahlungen erfasst, die zwischen dem 01.03.2020 und dem 31.12.2020 geleistet werden.
Diese steuerfreien Beihilfen und Unterstützungen sind im Lohnkonto aufzunehmen. Weitere Steuerbefreiungen bleiben unberührt.
Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass diese Zahlungen zusätzlich zum laufenden Arbeitslohn gezahlt werden.
(Stand: 07.04.2020)