Sind Zinsen gem. § 238 AO verfassungsgemäß?

Beim BVerfG sind hinsichtlich der Frage der Verfassungsmäßigkeit des Zinssatzes nach § 238 AO mehrere Verfahren anhängig. Bezüglich der Verfahren 1 BvR 2237/14 und 1 BvR 2422/17 könnte noch bis Jahresende 2018 mit einer Entscheidung des BVferG zu rechnen sein.
Dies betrifft sowohl die Erstattungszinsen als auch die Nachzahlungszinsen.
(Stand: 12.12.2018)