Neues BMF-Schreiben vom 03.05.2018 zur Doppelbesteuerung

Der BMF hat das Doppelbesteuerungsabkommen u. a. in folgenden Bereichen angepasst:
- Besteuerungsrecht für Betriebsrenten und Ruhegehälter (Rz. 21)
- Zuordnung des Besteuerungsrechts bei gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung (Rz. 161, 162)
- Aufteilung des Arbeitslohns, der nicht direkt der inländischen oder ausländischen Tätigkeit zugeordnet werden kann (Rz. 209)
- Abfindungen wegen Beendigung des Dienstverhältnisses an Mitarbeiter mit Auslandswohnsitz gemäß § 50d Abs. 12 EStG (Rz. 220 bis 233)
- Erdienungsprinzip für Auszahlungen aus einem Arbeitszeitkonto (Rz. 269)
- Zuordnung von Steuerberatungskosten zur Auslands- und Inlandstätigkeit (Rz. 303 und 304)
(Stand: 13.06.2018)