Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Kindergeld und Kinderzuschlag sollen angehoben werden.
(Stand: 26.03.2015)
Laut Mitteilung des Bundesfinanzministeriums hat das Bundeskabinett am 25.03.2015 beschlossen, rückwirkend ab 01.01.2015 den steuerlichen Grundfreibetrag, den Kinderfreibetrag und das Kindergeld sowie ab 01.07.2016 den Kinderzuschlag anzuheben.