Beihilfefähige Krankheitskosten: Zumutbare Belastung?

Die Richter des FG Baden-Württemberg hatten im Urteil vom 05.02.2018, AZ. 10 K 1153/16 dar-über zu entscheiden, ob auch Krankheitskosten, die bei Beamten beihilfefähig wären, bei anderen Steuerpflichtigen nicht ohne Kürzung um die zumutbare Belastung als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden können.
Dies wurde abgelehnt, da keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern gegenüber Beamten in Form eines gleichheitswidrigen Begünstigungsausschlusses vorliegt.
Im Streitfall ging es um die Kosten für ein Zahnimplantat und eine Brille.
Das FG wies die Klage ab. Die Nichtzulassungsbeschwerde hatte aber Erfolg. Der BFH ließ die Revision zu. Das Verfahren trägt das Az. VI R 18/19.
(Stand: 01.07.2019)