Altersvorsorgeaufwendungen - ab 2015 höhere Beträge
(Stand: 28.01.2015)
- Vorsorgeaufwendungen für das Alter können steuerlich besser abgesetzt werden. Dazu gehören die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu den berufsständischen Versorgungswerken.
- Für die Berücksichtigung der Sonderausgaben gilt ein neuer Höchstbetrag von 22.172 Euro (2014: 20.000 Euro). Maximal können in diesem Jahr 80 Prozent (2014: 78 Prozent) abgesetzt werden.
Das heißt, Alleinstehende können jetzt 17.738 Euro und Ehepaare/eingetragene Lebenspartner 35.476 Euro steuerlich geltend machen.