Altersentlastungsbetrag bei einem Verlustabzug?

Die Richter des FG Köln haben am 12.12.2018, Az. 10 K 1730/17, darüber entschieden, dass der Altersentlastungsbetrag i. R. d. Verlustfeststellung auch dann zu berücksichtigen ist, wenn sich hierdurch ein nicht ausgeglichener Verlust weiter erhöht.
Die Finanzverwaltung legte eine Revision hiergegen ein – Az. IX R 3/19
Im konkreten Fall lag eine Zusammenveranlagung vor. Die Summe der Einkünfte des Ehemannes war auch nach vollständiger Verrechnung mit der positiven Summe der Einkünfte der Ehefrau negativ. Der Altersentlastungsbetrag wurde im Einkommensteuerbescheid berücksichtigt.
(Stand: 05.04.2019)