Ab 2021 – „Soli“ wird für 90 % der Steuerzahler reduziert

Die Freigrenze für den Zuschlag von aktuell 972 Euro wird auf 16.956 Euro angehoben. Bei einem zu versteuernden Einkommen bis 61.717 Euro ist dadurch zukünftig kein Solidaritätszuschlag mehr fällig.
Auf die deutlich ausgedehnte Freigrenze folgt die so genannte Milderungszone:
Um einen Belastungssprung zu vermeiden, wird der Soli hier kontinuierlich bis zum vollen Steuerbetrag erhoben. Die Milderungszone gilt bis zu einer zu versteuernden Einkommensgrenze von 96.409 Euro. Davon profitieren rund 6,5 % der Steuerzahler. Lediglich die verbleibenden 3,5 % müssen als Topverdiener weiterhin den vollen Satz zahlen.
(Stand: 10.12.2019)